Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mutter erstickt: Richter stellen Verfahren ein

Christine ⌂, Friday, 03.02.2012, 09:02 (vor 5072 Tagen) @ adler

Nachfolgenden Fall kann man zwar nicht mit obigem vergleichen, aber für die Ungläubigen hier der Freispruch einer Frau, die ihre Mutter ermordet hatte.

Düsseldorf (RPO). Ohne Strafe hat das Landgericht einen Totschlagsprozess gegen eine 65-jährige Kinderbuchautorin am Dienstag beendet. Die Frau hatte ihre 89-jährige Mutter vor einem Jahr in der gemeinsamen Wohnung an der Johannstraße erstickt.[..]

Durch die Pflege ihrer betagten Mutter war die Frau nämlich völlig überfordert. Als es der 89-Jährigen in einer Nacht im Mai 2010 sehr schlecht ging, wollte die Tochter zunächst helfen. Dabei habe sie womöglich mit einem Tuch Mund und Nase der Mutter zugehalten, sagte die Beschuldigte später der Polizei.

Ein Bestatter, den sie dann mit der Beisetzung ihrer Mutter beauftragen wollte, hatte damals aber die Polizei alarmiert, weil kein ordnungsgemäßer Totenschein vorlag. Erst eine Obduktion der Mutter ergab, dass die 89-Jährige durch "weiches Ersticken" mit einem Tuch getötet worden war. Dennoch sah das Gericht von der Bestrafung der Täterin ab. Hatte die 65-Jährige doch schon der Polizei erklärt: "Ich habe meine Mutter geliebt, ich wollte, dass sie 90 Jahre alt wird. Ich habe nicht gedacht, dass ich sie umbringe!" Eine Zusatz-Bestrafung der Frau wäre nun "offensichtlich verfehlt", so das Gericht. Das sah auch die Staatsanwältin so und stimmte der Einstellung des Totschlags-Verfahrens zu.

http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/duesseldorf/nachrichten/mutter-erstickt-richter-stellen-verfahren-ein-1.12...

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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