Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Immerhin kein Unterhalt mehr

Detektor, Sunday, 22.01.2012, 20:51 (vor 5084 Tagen) @ Mus Lim

Ob er den Unterhalt für die fünf Wochen, die er zuviel gezahlt hat,
zurück erstattet bekommt?

Wenn sie es bereits ausgegeben hat, nein. Die Mutter wird sich erfolgreich auf Entreicherung berufen können, da man in solchen Fällen davon ausgeht, dass die durch die Zuvielzahlung getätigten Anschaffungen sonst nicht stattgefunden hätten bzw. die Bereicherungsschuldnerin ohne die Unterhaltsleistung ihre Lebensverhältnisse eingeschränkt hätte.

Plate, das gesamte examensrelevante Zivilrecht, S 1246.

Man glaubt es nicht....

Ach übrigens: Ich gehe bald nicht mehr arbeiten. Die Selbständigkeit wird aufgegeben. Lichter, aus, Rolladen zu, Tür abschließen, tschüß.

Mal sehen, wo Staat und Madame dann das Geld herbekommen, wenn ich plötzlich NICHTS mehr tue.

Und zwar wirklich nichts. Wohnen kann ich bei meinen Eltern noch umsonst. Essen auch. Familiensolidarität nennt man das.

Es wird spannend, dieses Jahr.


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