Immerhin kein Unterhalt mehr
Ob er den Unterhalt für die fünf Wochen, die er zuviel gezahlt hat,
zurück erstattet bekommt?
Wenn sie es bereits ausgegeben hat, nein. Die Mutter wird sich erfolgreich auf Entreicherung berufen können, da man in solchen Fällen davon ausgeht, dass die durch die Zuvielzahlung getätigten Anschaffungen sonst nicht stattgefunden hätten bzw. die Bereicherungsschuldnerin ohne die Unterhaltsleistung ihre Lebensverhältnisse eingeschränkt hätte.
Plate, das gesamte examensrelevante Zivilrecht, S 1246.
Man glaubt es nicht....
Ach übrigens: Ich gehe bald nicht mehr arbeiten. Die Selbständigkeit wird aufgegeben. Lichter, aus, Rolladen zu, Tür abschließen, tschüß.
Mal sehen, wo Staat und Madame dann das Geld herbekommen, wenn ich plötzlich NICHTS mehr tue.
Und zwar wirklich nichts. Wohnen kann ich bei meinen Eltern noch umsonst. Essen auch. Familiensolidarität nennt man das.
Es wird spannend, dieses Jahr.
gesamter Thread:
- Tod des Sohnes durch Anwalt erfahren -
FemokratieBlog,
22.01.2012, 14:30
- Krass! - Referatsleiter 408, 22.01.2012, 14:39
- Tod des Sohnes durch Anwalt erfahren -
DIesmalOhnen,
22.01.2012, 17:10
- Immerhin kein Unterhalt mehr -
Mus Lim,
22.01.2012, 18:14
- Immerhin kein Unterhalt mehr - Detektor, 22.01.2012, 20:51
- Wo denkst du hin? -
chrima,
22.01.2012, 21:39
- Wo denkst du hin? - Christian, 23.01.2012, 06:28
- kein Unterhalt aber Mehrbedarf - tomtom2, 23.01.2012, 12:06
- Immerhin kein Unterhalt mehr -
Mus Lim,
22.01.2012, 18:14
- Armbruch erst beim "pevertiertem Umgang" erfahren -
der_quixote,
22.01.2012, 18:58
- Hass? Zorn! - Werner, 22.01.2012, 19:42
- Kenne ich.. -
tomtom2,
23.01.2012, 12:12
- Wer kennt das nicht? Angeblich alles nur bedauernswerte Einzelfälle! - FAKT, 23.01.2012, 17:44