Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Prostitutionsverbot in Hamburg

Trillian, Friday, 13.01.2012, 17:32 (vor 5093 Tagen) @ Labello

Die Frau als Anbieterin der Ware (Titten...) bleibt im Gegensatz zum
Anbieter von Drogen straffrei.

Nein - die Frauen dort müssen schon seit Verhängen der Sperrzone Strafe zahlen. Oder einsitzen. Zumal gerade die bestreffende Gegend bekannt für Zwangsprostitution ist.

Niemand muss in Hamburg in einer Sperrzone nach "Begleitung" suchen. Bis auf wenige Gebiete ist in der gesamten Stadt die Prostitution legal. Zumal dan auch der Bußgeldbescheid ausbleibt, der möglicherweise von der Ehefrau geöffnet wird.


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