Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Prostitutionsverbot in Hamburg

Labello, Thursday, 12.01.2012, 11:13 (vor 5095 Tagen) @ Trillian

Du vergleichst Freier von Drogenhuren mit der Drogenmafia?

Beides ist ein einträgliches Gewerbe.

In diesem Fall bestimmt die Nachfrage das Angebot.

In beiden Fällen bestimmt Angebot und Nachfrage den Preis.

Und verknackt wird keiner. Geldstrafe.

Doch. Nur der Mann. Wer keine 5000.- bezahlen kann....... sitzt ein!

Die Frau als Anbieterin der Ware (Titten...) bleibt im Gegensatz zum Anbieter von Drogen straffrei.

Das ist feministische Rechtsbeugung.


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