Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eintritt frei für alle außer Männer

Bombe 20, Friday, 06.01.2012, 17:24 (vor 5101 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Nein, das ist nicht der Gegenentwurf zum Buch von Wolfgang Gogolin ...

Darum möchte ich auch höflichst gebeten haben! ;-)

Ja, sorry. Ich hatte das Subject schon getippt, als mir auffiel, daß es mir irgendwie bekannt vorkommt...

Die Mail habe ich dann übrigens doch noch geschrieben.

Bei den großen Silvesterfeten hier in Hamburg ist man nicht ganz so weit
gegangen. Auf den Plakaten waren die Eintrittspreise für die Geschlechter
groß ausgedruckt,

[...]

Wo bleibt denn da die gendermäßige Gleichstellung?

Theoretisch sollte man nach § 19 I AGG den Einlaß zum Frauenpreis verlangen oder, falls das nicht klappt, nach § 21 AGG auf Erstattung des überzahlten Anteils klagen können. Hat sowas nicht in Österreich schon geklappt?
(Weil, eins lernt man ja von Feministen: "Gleichstellung" gibts nur, wenn man laut klagt. Aber wer macht's schon?)

Bombe 20

--
Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesgynokratie Deutschland:
(1) Die Würde der Frau ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1a) Männer? Ach...


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