Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eine der massgeblichen Juristinnen "im Hintergrund"

Gobelin, Sunday, 01.01.2012, 17:46 (vor 5106 Tagen) @ Oliver

ist Prof. Dr. Ute Sacksofsky,

feministische Fachfrau für Fragen zu Grundgesetz, Gleichberechtigung, Gleichstellung ...

http://anonym.to/?http://www.jura.uni-bielefeld.de/fakultaet/gleichstellungskommission/Publikationen_Gleichstellungsr...

http://anonym.to/?http://www.feministischer-juristinnentag.de/programm.html
http://anonym.to/?http://www.nomos-shop.de/reihenpopup.aspx?reihe=192

Von der Leyen gab auch gleich eine Mindestanforderung an eine solche
Selbstverpflichtung vor: "Unter 25 bis 30 Prozent Frauenanteil ......
....würde ich gar nicht anfangen zu verhandeln", sagte sie. Das
Entscheidende sei aber der Zeitraum für die Umsetzung. "Ich sage mal: Es
sollten weniger Jahre sein, als meine Hand Finger hat", erklärte von der
Leyen.[/i]
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,740316,00.html

Warum so bescheiden?

40 % sind das Mass aller Dinge, sagt Ute Sacksofsky, allerdings nicht selbstverordnet, sondern gesetzlich festgelegt.

http://anonym.to/?http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/09_Aufsichtsraete/04_Stellun...

aus dem Inhalt (entsprechende Absätze in Reihenfolge vertauscht):

Wie hoch der Gesetzgeber eine Mindestquote für die Beteiligung von Frauen in
Aufsichtsräten vorsieht, ist verfassungsrechtlich KAUM !!! (sic) determiniert.

Eine Höhe von 40 Prozent erscheint jedenfalls angemessen.

Problematisch ist hingegen eine Mindestquote von 50 Prozent. Aufgabe des Gesetzgebers ist es nicht, Ergebnisgleichheit zu gewährleisten, sondern die Hindernisse für die Durchsetzung tatsächlicher Gleichberechtigung zu beseitigen. Diesem Auftrag ist mit einer substantiellen Mindestquote genügt.

Bei der Ausgestaltung der Frauenquote sollte man allein eine Mindestquote von
Frauen im Gesetz anordnen.

Eine Mindestquote für beide Geschlechter, wie sie der Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion der Grünen vorsieht, ist abzulehnen. Die
Legitimation für gesetzgeberisches Handeln besteht allein darin, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen.

Hierfür ist eine Mindestquote für Männer nicht erforderlich; sie ist nicht einmal sinnvoll. Von einer solchen Regelung ist dringend abzuraten...


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