Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wo fördert Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung?

Oliver, Sunday, 01.01.2012, 12:58 (vor 5106 Tagen)

Artikel 3, Absatz 2 des Deutschen Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Diesem Anspruch hinkt die Realität allerdings bis heute hinterher.

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Dies beklagt auch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen

"Angesichts der nur mit der Lupe erkennbaren Fortschritte der vergangenen zehn Jahre schließe ich eine gesetzliche Regelung über einen Mindestanteil von Frauen ..... nicht mehr aus", sagte von der Leyen dem manager magazin. Die einzige Alternative zur gesetzlichen Quote bestehe in einer zügigen, "verbindlichen" und "öffentlich nachvollziehbaren" Selbstverpflichtung ..... zu mehr Frauen in Führungspositionen.

Von der Leyen gab auch gleich eine Mindestanforderung an eine solche Selbstverpflichtung vor: "Unter 25 bis 30 Prozent Frauenanteil ...... ....würde ich gar nicht anfangen zu verhandeln", sagte sie. Das Entscheidende sei aber der Zeitraum für die Umsetzung. "Ich sage mal: Es sollten weniger Jahre sein, als meine Hand Finger hat", erklärte von der Leyen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,740316,00.html

""nur mit der Lupe erkennbaren Fortschritte"" vor allem hier:
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http://www.kameradengedenken.de/2011__2000.html
.....

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Liebe Grüße
Oliver


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