Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Victor, Sunday, 27.11.2011, 13:06 (vor 5142 Tagen) @ Bin baff

Wieso soll eigentl. der "Ziehvater" schämen und nicht die Mutter? Ganz davon abgesehen, dass "auch Mütter untreu sein dürfen und nicht nur Väter dieses Recht haben":
1. Niemand darf in dem Sinne untreu sein, das führt ganz einfach zur Trennung (in den meisten Fällen)
2. Auch wenn dem so sei, der Vater der untreu ist und ein Kind in die Welt setzt, kommt dafür selbst (mind. finanziell) auf.
Er kann ja ruhig Vater/"Ziehvater" der Kinder bleiben, dennoch ist es absolut nicht in Ordnung, was die Mutter mit ihm gemacht hat.

Umso schlimmer finde ich, dass die Mutter dafür nicht selbst haftbar zu machen ist. Diese gibt sich dort als unbeteiligt. Sie müsste dem Mann das Geld zurück zahlen und kann es dann ggf. vom eigentlich Vater EVENTUELL wieder bekommen (insofern sie denn weiß, wer das war etc.). Eigentlich würde ich sogar so verfahren zu sagen:
Wenn der eigentliche Vater gar nichts davon weiß, ist er bis zu dem Zeitpkt. auch nicht unterhaltspflichtig, de facto wäre er erst ab jetzt in der Unterhaltspflicht - die Mutter müsste die biserigen Zahlungen allerdings an den BETROGENEN zurück zahlen.

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