Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Es könnte rechtlich alles sehr einfach sein...

Kritiker, Sunday, 27.11.2011, 10:14 (vor 5142 Tagen) @ Max Kuckucksvater

... die Mutter gibt mit der Geburt schriftlich und rechtsverbindlich zu Protokoll wer der Vater ist.

Stellt sich später heraus, dass sie gelogen hat, wird dies strafrechtlich in dem Maße verfolgt, wie ein Betrug mit einem Schaden von 200.000 bis 300.000 EUR, zusätzlich ist sie zivilrechtlich dem geschädigten falsch benanntem Nichtvater in vollem Umfang Schadensersatzpflichtig.

Kann sie keinen eindeutigen Vater bennen, wird auf ihre Kosten mit allen bennanten pot. Vätern ein Vaterschaftstest angeordnet.
Werden mehr als zwei benannt und sie erhält zu diesem Zeitpunkt staatl. Zuwendungen wie Sozialhilfe, ALG II etc. werden diese für sie für jeden weiteren benannten Mann um 10% bis max. 50% gekürzt.

Weigert sie sich einen Vater zu bennen oder kann es nicht, wird für das Kind kein Unterhalt vom Staat vorgschossen, etwaige sonst. staatl. Zuwendungen automatisch um 50% gekürzt.

Man kann diesen AE-Sumpf nur über das Geld austrockenen, auch wenn es leider die Kinder mitbetrifft, die sollten jedoch nicht als Pfand der Erpresserinnen dienen können, denn das ist noch schlimmer für betroffenen Kinder.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum