Lesen, lachen u. löschen: Das Moraldilemma der RichterInnen!
Ich wollte das eigentlich noch an den obigen Strang dranknüpfen, aber das ging nicht.
Bisher hatte ich den Eindruck, dass man im Verhandlungsraum keinem Menschen gegenübersitzt. Jetzt muss man hier lesen, dass solche Wesen doch so etwas wie Gewissen haben sollen. Ein Teil zumindestens ......
Interessant wird´s nicht nur an der Stelle:
3. Moral und Geschlecht
Um die Frage zu prüfen, ob Richterinnen Moraldilemmata anders erleben als
Richter, muss zuerst geprüft werden, ob sich Frauen und Männer in ihrem
Verständnis von Moral und in ihren Wertentscheidungen unterscheiden. Basis
der Diskussion um mögliche Genderunterschiede bei moralischen Entscheidungen
bildet GILLIGANS These von der weiblichen (care) und männlichen
(justice) Moral.
...... etwas weiter unten:
(d) Kontext des Dilemmas und die persönliche Betroffenheit
Die Bedeutung der Art des Dilemmas und die persönliche Betroffenheit zeigen
sich v.a. bei der Richterin. Ihre persönliche bzw. die geschlechtsspezifische
Betroffenheit zeigt sich v.a. dann, wenn gesetzliche Vorschriften Frauen
benachteiligen und ihre eigenen Wertvorstellungen mit dem Gesetz in Widerspruch stehen (Moraldilemma Typ I). In solchen Fällen lässt sie sich von der Fürsorgeperspektive leiten, während sie in anderen Fällen rational, logisch und gerechtigkeitsorientiert argumentiert.
Der Richter hingegen versucht Fälle auf Grundsatzfragen zu reduzieren. Er
will Rechtssicherheit schaffen und nimmt daher bei grundsätzlichen Fragen
die Gerechtigkeitsperspektive ein. Obwohl er versucht, alle Fälle abstrakt und
rational zu lösen, lässt er sich von der Sicht der schwächeren Partei leiten, so dass er zuletzt die Fürsorge- und Gerechtigkeitsperspektive kombiniert.
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Sandfisch,
14.11.2011, 17:08
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