... im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar ...
(4) Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht
anwendbar.
Was ich nicht begreife ist, daß, wann immer man jemandem diesen Fakt unter die Nase reibt, man nichts außer Ignoranz erntet. Auch bei "ganz normalen" Leuten. Ein betrener Blick, ein "na ja, aber..." - fertig. Dabei ist mit Absatz 4 derart deutlich klargestellt, was man von diesem Quotengetröte zu halten hat, daß es klarer gar nicht mehr geht.
Ich versteh's nicht - André
(Vielleicht sollte ich nicht davon ausgehen, daß die meisten irgendwelche Fakten sehen wollen...)
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- Mehr Soldatinnen in die Bundeswehr -
FemokratieBlog,
20.10.2011, 11:38
- Mehr Soldatinnen in die Bundeswehr - André, 20.10.2011, 12:00
- ... im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar ... -
Wolfgang A. Gogolin,
20.10.2011, 13:24
- ... im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar ... - André, 20.10.2011, 18:24
- Kein Problem: Wehrpflicht für Frauen. nt
-
pit b,
20.10.2011, 14:25