... im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar ...
Wobei dieses 'Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr' einen schönen Hinweis darauf enthält, dass Feminismus und Quotenwahn reine Schönwetterideologien sind, denn:
§ 3 Geltungsbereich
...
(4) Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar.
Man will schließlich die Kampfkraft keinesfalls durch unfähige, unwillige Quotenfrauen beeinträchtigen; zudem sollen Frauen nicht verletzt oder getötet werden, sondern nur Männer.
Viele Grüße
Wolfgang
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- Mehr Soldatinnen in die Bundeswehr -
FemokratieBlog,
20.10.2011, 11:38
- Mehr Soldatinnen in die Bundeswehr - André, 20.10.2011, 12:00
- ... im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar ... -
Wolfgang A. Gogolin,
20.10.2011, 13:24
- ... im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar ... - André, 20.10.2011, 18:24
- Kein Problem: Wehrpflicht für Frauen. nt
-
pit b,
20.10.2011, 14:25