Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Ich greife die Gedanken mit auf!

Yussuf K ⌂, Ankara, Sunday, 16.10.2011, 12:49 (vor 4584 Tagen) @ Floh

§ 1684 BGB wird ergänzt:
"Wird der Umgang vom Umgangsgewährenden Elternteil verhindert,
entfällt für den Umgangsberechtigten Elternteil die Verpflichtung nach
§ 1601 BGB"

Das heben wir schon so sinngemäß erfasst. Beim Wechselmodell fällt der meist zu Gunsten der mutmaßlichen Mutter bestehende Anspruch auf vollen Kindesunterhalt weg. Hälftig betreuen, heißt hälftige Kosten, jeder trägt seine ....

Das Wort "Umgang" ist pure Diskriminierung, etwa wie das Wort "Nigger" für Farbige. Kein Vater "umgeht" sein Kind, sondern er betreut dies genauso, wie die mutmaßliche Mutter, heutzutage noch nur deutlich weniger. Mit der Teilung in Betreuung/Umgang will man Väter auch psychologisch in die Ecke des Sklaven drängen und ihnen "Unwichtigkeit" suggerieren. Es bleibt dabei: Ein Vater betreut sein Kind ebenfalls!

PS: Wenn ich mir die beginnenden Demos in den Medien ansehe, dann habe ich irgendwie den Eindruck, dass wir zu spät kommen könnten. 1989 ging das bei uns auch so "sachte" los und dann war blitzschnell alles vorbei. Vielleicht müssen wir garnicht mehr etwas fordern, sondern nur Volksgerichte bilden, die sich mit der schnellen Aufarbeitung des Familienunrechtes befassen und die Täter konsequent und abschließend zur Verantwortung ziehen.


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