Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Das geht in die falsche Richtung

Antifeminismus Weltweit, Saturday, 15.10.2011, 21:28 (vor 4585 Tagen) @ Yussuf K

1) Abschaffung des Frauenministeriums BMFSFJ in seiner jetzigen Form und Neuschaffung eines Familienministeriums (ohne die Übernahme von Altkadern)

An dieser Forderung wird deutlich, dass das Kernproblem nicht erkannt wurde. Das Problem besteht in die Einmischung des Staates in den Privatbereich des Bürgers, in Ehe und Familie. Wir brauchen keine Familieneinmischungsministerium irgend einer Art. Wer glaubt, dass ein Familienministerium zum Schutze der Familien agieren würde, der hat immer noch nicht begriffen, wie die Politik funktioniert. Ein Familienministerium wird immer für den Staat und gegen die Familie Partei ergreifen und ein Mittel des Staates zur Umerziehung seiner Bürger sein.

2) Abschaffung des “Mütterparagraphen” im Grundgesetz: Art. 6 Abs. 4 GG!

Man will ja gar keine Mütter, alleinfalls Alleinerziehende. Die Forderung würde nur die Abschaffung von Vater und Mutter begünstigen.

Artikel 6 GG (Ehe, Familie, uneheliche Kinder) ist wie folgt zu ändern:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besondern Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) […]
(3) […]
(4) Jede Mutter und jeder Vater hat den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
(6) Den unehelichen und geschiedenen Vätern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre Vaterschaft zu schaffen wie den ehelichen Vätern. Uneheliche und geschiedene Väter sind anderen Vätern in Rechten und Pflichten gleichzustellen.

§ 1592 BGB (Vaterschaft) ist wie folgt zu ändern:
Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat.
Auf eine Vaterschaftsfeststellung kann verzichtet werden, wenn der Ehemann der Mutter
1. zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. und die Vaterschaft anerkannt hat.
3. Wenn die Mutter eines unehelichen Kindes den Vater nicht benennen kann oder will, dann wird von Amts wegen einem (anderen) Mann das Sorgerecht zugesprochen. Das kann auch der Großvater oder ein Onkel des Kindes sein. (Also ein anderes Mitglied der Familie und kein Staatsbediensteter.)

3) Abschaffung der Jugendämter und Einstellung jeglicher Vergaben von öffentlichen Aufträgen im Bereich der Trennungs-/Scheidungsfolgenbetreuung für Kinder.

Eine Kinder- und Jugendbehörde, die sich um verlassene, verwahrloste und verwaiste Kinder kümmert, wird weiterhin gebraucht. Allerdings brauchen Jugendämter
a) eine Fachaufsicht
b) eine Qualitätskontrolle
c) eine personelle und organisatorische Trennung von Familienhilfe und Wächteramt/Staatseingriff in Familien
d) eine unabhängige Beschwerdeinstanz für Jugendamtaktivitäten und Jugendamtmitarbeitern

4) Neuschaffung von Familienämtern unter direkter Leitung des Familienministeriums (ohne die Übernahme von Altkadern aus den Jugendämtern; Entfall kommunaler Unterstellung)

Das birgt das Risiko, dass der Staatseingriff in die Familien nur noch weiter zentralisiert und unangreifbarer wird.

5) Einführung des Wechselmodells (hälftige Betreuung des gemeinsamen Kindes). Wer nicht kooperiert, verliert seine Rechte. Das Kind steht im Mittelpunkt und nicht die Interessen eines Elternteils.

Niemand darf seine Rechte verlieren!!!!
Allerdings muss das Prinzip "ohne Umgang keinen Unterhalt" eingeführt werden.
Und nicht das Kind steht im Mittelpunkt, sondern das Familienoberhaupt, beziehungsweise der Leistungsträger.
Das "Kind-in-den-Mittelpunkt-stellen" ist nur ein Hebel, um die Familie nach Belieben aushebeln zu können, denn der Staat hat sich die Definitionshoheit darüber, was das "Kindeswohl" (= unbestimmter Rechtsbegriff). Deshalb hat der, welcher "das-Kind-im-Mittelpunkt" akzeptiert, sich selbst entmachtet, denn aus dem "Kind-im-Mittelpunkt" sind in der Praxis "das-Jugendamt/der-Staat-im Mittelpunkt".
Wechselmodell als Standardlösung muss im Kern zur Folge haben, dass wechselseitig auf EhegattInnenunterhalt/Betreuungsunterhalt verzichtet wird.

6) Anwälte haben in Sorgerechts-, Umgangs- und Unterhaltsverfahren nichts mehr zu suchen. Sie lösen keine Probleme, schaffen ständig neue Probleme und stehen einer Lösung im Sinne der Kindesinteressen nur im Wege. Entfall jeglicher Verfahrenskostenhilfe. (Dieses Geld ist in der Familienförderung besser angelegt.)

Das Familiengericht als Arbeitsbeschaffung und Jobmotor muss abgeschafft werden. Familienkonflikte müssen in der Familie gelöst werden (Familienoberhaupt, Familienrat), gegebenenfalls mit Unterstützung von nichtstaatlichen Mediatoren/Familienhelfern/Notaren/etc.)

EhegattInnenunterhalt/Betreuungsunterhalt gibt es nur bei wechselseitiger Übereinkunft und Niederschrift beim Notar.

7) Berufung zum Familienrichter nur nach Absolvieren eines zusätzlichen Studienganges in “Kinderpsychologie” zzgl. staatlich geprüftem Abschluss

Wir brauchen keine Familienrichter. Die Kompetenz für das Kindeswohl liegt in der Familie und nicht beim Staat. Der Familienrichter dient nur dem Staat, um einen Keil zwischen Mutter und Vater zu treiben. Bei Streitigkeiten über Erziehung oder Sorgerecht müssen Eltern an gemeinnützige Organisationen verwiesen werden, die Mediatoren/Pädagogen/Familienhelfer bereitstellen.

Familie ist privat und nicht staatlich. Das muss immer wieder herausgestellt werden.


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