Gewaltentrennung, Unabhängigkeit
Auch wenn es den Anschein haben könnte, dass die Justiz durch die Gewaltentrennung unabhängig sein sollte, so ist sie es dennoch nicht.
Die Gesetzte und Urteile werden im Großem und Ganzen, so zumindest habe ich den Eindruck, im Sinne der oberen "Politischen Klasse" ausgelegt und ausgesprochen.
Die Justiz hat vor allem die Aufgabe, die Staatsräson aufrecht zu erhalten.
Das bedeutet in aller Regel die Aufrechterhaltung eines Status Quo.
In zweiter Linie hält die Justiz den Staat vor Haftung fern, das bedeutet im Unterhaltsmaximierungsprinzip, dass die Alimentierung von Frauen, die im selbstgewählten Lebensentwurf Alleinerziehende leben, den Exmännern aufgehalst wird, damit der Staat dafür nicht aufkommen muss.
Und dann, drittens, geht es für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte vor allem um das eigene berufliche Fortkommen.
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- Reformbestrebungen in der Justiz seit 1960 -
JustizScanner,
12.10.2011, 13:04
- Reformbestrebungen in der Justiz seit 1960 -
Montana,
12.10.2011, 15:05
- Gewaltentrennung, Unabhängigkeit - MusLimUnterwegs, 12.10.2011, 17:28
- Reformbestrebungen in der Justiz seit 1960 -
Montana,
12.10.2011, 15:05