Reformbestrebungen in der Justiz seit 1960
Obwohl seit den 1960er Jahren vielfach umgestaltet, gilt die Juristenausbildung immer noch als langwierig, unflexibel und praxisfern. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, erlernen Juristen in ihrer Ausbildung weder etwas über Betriebswirtschaft noch über Fremdsprachen noch über den Umgang mit Menschen, obwohl sie diese Kenntnisse später im Beruf in der Regel zwingend benötigen.
Viele Studenten finden das Universitätsstudium unzureichend als Vorbereitung auf die Staatsprüfungen und ziehen es deshalb vor, sich das benötigte Examenswissen beim Besuch kostspieliger kommerzieller Repetitorien anzueignen. Kritisiert wird ferner die einseitige Orientierung der Staatsprüfungen und des Vorbereitungsdienstes am Bedarf der staatlichen Justiz, obwohl die überwiegende Mehrzahl der Juristen später als Rechtsanwalt arbeitet. Die für die Juristenausbildung zuständigen Landesjustizministerien sind deswegen seit den 1960er Jahren praktisch laufend mit der Erarbeitung von Reformen beschäftigt. Insbesondere wurde versucht, das Referendariat durch eine in das Studium integrierte Praxisphase zu ersetzen (einphasige Juristenausbildung); dieses Konzept hat sich jedoch nicht durchgesetzt.
Starre Ausbildung, fehlende Flexibilität um auf dynamische Prozesse, wie z.B. im Familienrecht, zu reagieren! Interessant auch die Anmerkung, dass "Juristen" nicht über das nötige Wissen (Betriebswirtschaft, Fremdsprachen, Psychologie) verfügen, was sie später in ihrem Beruf jedoch zwingend brauchen!
Wie kann ein Richter dann solch einen Eid schwören?
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe." http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=202971
Wenn ein Richter also einfach nur ungebildet oder schlichtweg doof ist, dann urteilt er zweifellos nach bestem Wissen, aber zu Lasten eines Unschuldigen. Dabei muss das Gesetz nicht einmal so männerfeindlich orientiert sein, wie z. B. das GewSchG oder der Art. 6 Abs. 4 GG.
Kann das Volk nicht von seiner Regierung verlangen, dass es sich gebildeten Richtern ausgesetzt weiß? Oder werden Urteile in deutschen Gerichtssäalen weiterhin nach Tageslaune gefällt, nur weil man zu doof oder zu faul zur Qualifizierung ist?
Dies ist keine Beleidigung dieses Berufsstandes sondern eine Diskussion zum Zwecke der öffentlichen Meinungsbildung gem. Art. 5 Abs. 2 GG!
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JustizScanner,
12.10.2011, 13:04
- Reformbestrebungen in der Justiz seit 1960 -
Montana,
12.10.2011, 15:05
- Gewaltentrennung, Unabhängigkeit - MusLimUnterwegs, 12.10.2011, 17:28
- Reformbestrebungen in der Justiz seit 1960 -
Montana,
12.10.2011, 15:05