Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es gibt aber Rechtsbeugung

RatlosER, Tuesday, 11.10.2011, 16:00 (vor 5190 Tagen) @ Flint

Was macht man, wenn sich der Patient gegen eine Total-OP wehrt?

Dann lässt man den Patient entweder daran verrecken oder man schlägt ihn bewußtlos, bringt ihn ins Krankenhaus, wo dann der Krebs als Ursache wärend der Bewußtlosigkeit festgestellt und herausgeschnitten wird. Alles andere wäre es unterlassene Hilfeleistung (wäre eine denkbare Variante).

Aber ich möchte hier eher darauf eingehen, was man mit diesem herausgeschnittenen Krebs machen könnte. Hier auch wieder ein Paar Möglichkeiten:

Man könnte dieses Krebsgeschwür an eine Herz-Lungenmaschine anklemmen und am Leben erhalten. Einfach so zur Belustigung. Ab und zu mal ein Paar Zigarettenkippen darauf ausdrücken, oder Elektroden daran anbringen damit man es bei Bedarf mit 1000 Volt oder so traktieren kann, oder auch mal etwas davon abschneiden und zerquetschen.

Man kann aber auch vom herausgeschnittenen Karzimom ein Paar Fotos machen und es anschließend sich überlassen, um zu beobachten und zu vergleichen, was ein Karzimom so ohne seinen Wirt macht. Aber Vorsicht! Je nach Größe kann das evtl. auch stinken.


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