Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben!

unwichtig, Wednesday, 05.10.2011, 11:43 (vor 5196 Tagen) @ Realo

Diesen Widerspruch muss die Behörde zwingend stattgeben. Da die Behörde
die Vorlagen im Kompjuter nicht ändern kann, ist man damit von weiteren
Belästigungen mit Eingliederungsvereinbarungen befreit.
Mehrfacher Praxistest wurde bestanden.

Das weiß ich nun auch schon. Damals gab es Hartz IV aber noch nicht so lange und von daher unterschreibt man eben, wenn man dabei unter Androhung einer Kürzung nicht hier und sofort unterschreibt.

Später bin ich dann auch häufiger mit anderen dort hin gegangen und das einzige, das ich zu tun hatte, war dafür zu sorgen, daß sie diese Eingliederungsvereinbarung eben nicht unterschreiben.


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