Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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OF:Rechtsdienstleistungsgesetz findet überwiegend Zustimmung

Jim, Monday, 21.05.2007, 02:52 (vor 6787 Tagen) @ Rainer

das RBerG ist kein Nazigesetz. die Entwürfe dafür wurden in der Weimarer Zeit ausgearbeitet, nachdem, nachdem sich Leute Geld mit unqualifizierter Rechtsberatung verdienten, und hierdurch immer wieder Hilfesuchende in den völligen Ruin trieben.

Ausserdem sind noch ein Haufen Gesetze in Kraft die auch zu Nazizeit galten etwa das BGB und das StGB sind das deswegen Nazigesetze?


Das 3. Reich ist nie untergegangen


wo steht das denn da?

http://www.advokat-online.de/Recht_A_-_Z/Kommentar/KOMMENTAR_ZUR_NS_JUSTIZ/kommentar_zur_ns_justiz.html

NS-Richter
"Nach der Veröffentlichung belastender Dokumente durch die DDR, Polen und
die Tschechoslowakei kam es zu einer großen Anzahl von Anzeigen gegen
Richter wegen Todesurteilen aus der NS-Zeit. Strafverfahren wurden
pflichtgemäß eingeleitet und eingestellt. Selbst wenn das Todesurteil als
Unrecht angesehen wurde, konnte den beteiligten Richtern daraus kein
strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Dieses überraschende und
erschreckende Resultat folgte aus der Interpretation der Strafvorschrift
Rechtsbeugung i. S. v. § 336 StGB durch die bundesdeutsche Justiz in den
fünfziger Jahren. Da die Norm vor allem die Entscheidungsfreiheit des
Richters schütze, mache sich ein Richter wegen eines Fehlurteils nur dann
strafbar, wenn er mit direkten Vorsatz das Gesetz gebrochen habe.
Die angeklagten Richter konnten also behaupten, sie hätten ihr Urteil für
Rechtens gehalten, um jeder Strafverfolgung zu entgehen.
...
1956 behandelte der BGH SS-Standgerichte als ordnungsmäßiges Gericht, und
das Urteil als dem damaligen Recht entsprechend.
...
Kein Richter oder Staatsanwalt wurde in der BRD wegen Justizverbrechen im
Dritten Reich verurteilt."

aus: "Die Justiz im Dritten Reich" von Peter Müller-Engelmann, in:
"Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 81

Rainer


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