Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Feministischer Sprachterror siegt vor Gericht

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 17.09.2011, 18:38 (vor 5214 Tagen)

'Wegen einer diskriminierenden Stellenanzeige hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einer abgelehnten Bewerberin eine Entschädigung von rund 13.000 Euro zugesprochen. Die als Personalleiterin tätige Frau hatte sich auf eine Anzeige "Geschäftsführer gesucht" beworben. Als ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, forderte sie Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung. Das OLG gab ihr recht: Der Begriff "Geschäftsführer" sei eindeutig männlich und werde weder durch den Zusatz "/in" noch eine Ergänzung "m/w" erweitert, teilte das Gericht mit.'

n-tv

Da wünscht man sich doch, dass die verehrte Richterschaft vor dem Abitur zu einem kleinen Grundkurs 'Deutsch' gezwungen worden wäre. Denn ohne Zweifel ist die Ausschreibung der Stelle eines Geschäftsführers nicht diskriminierend, sondern völlig im Einklang mit der amtlichen deutschen Rechtschreibung.
'Geschäftsführer' meint im Sinne des generischen masculinum beide Geschlechter, wie auch der 'Mensch' sowohl Männlein wie Weiblein meint und bislang glücklicherweise noch ohne 'Menschin' oder 'm/w' auskommt.
Die Sonne ist nicht weiblich, der Mond ist nicht männlich und eine Geisel darf durchaus ein Mann sein.
Bitter für eine Firma, die nun tausende Euro zahlen muss, nur weil deutsche Richter nichts von Sprache, nichts vom Unterschied zwischen genus und sexus, daür aber zu viel vom Gender-Feminismus verinnerlicht haben.

Viele Grüße
Wolfgang


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