§164 StGB!
Danke für die Auszüge. Werd ich ihr mal schicken. Vielleicht merkt sie es
ja dann.
Du kannst vor allem mit der Gegenanzeige die Behörden beschäftigen und ... die Person wird "auffällig". Egal ob bei der Anzeige etwas bei rauskommt oder nicht, die Person ist "auffällig" und hat einen dauerhaften Vermerk im Polizeiregister. Solche Voreintragungen sind wichtig, weil nur so die SerientäterInnen erkannt werden können.
In Flensburg heißt es auch: "... wegen Voreintragung Erhöhung der Regelgeldbuße!" Da ist sowas echt wichtig!
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- Halb-OT: Gefühlte Bedrohung -
smerf,
08.09.2011, 17:17
- §164 StGB! -
Jürgen,
08.09.2011, 17:43
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smerf,
08.09.2011, 18:29
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Jürgen,
08.09.2011, 18:35
- §164 StGB! - smerf, 08.09.2011, 21:38
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Jürgen,
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smerf,
08.09.2011, 18:29
- Mein Erlebnis - Kurti, 08.09.2011, 17:54
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Jürgen,
08.09.2011, 17:43