§164 StGB!
90% aller Familienrechtsstreitigkeiten würde es NICHT geben, wenn man die sogenannten Mütter mal für 1/2 Jahr in die Klappse zum "Birnerichten" schickt. In diesem Land wird die ganze Umgebung mit viel Aufwand vor dem Feuer geschützt, anstatt einfach nur einen Eimer Wasser zu nehmen und das Feuer zu löschen.
Als betroffener Mann hätte ich in dem von dir benannten Fall die zwei ParanoiaTussen sofort angezeigt:
§ 164 Falsche Verdächtigung.
1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
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- Halb-OT: Gefühlte Bedrohung -
smerf,
08.09.2011, 17:17
- §164 StGB! -
Jürgen,
08.09.2011, 17:43
- §164 StGB! -
smerf,
08.09.2011, 18:29
- §164 StGB! -
Jürgen,
08.09.2011, 18:35
- §164 StGB! - smerf, 08.09.2011, 21:38
- §164 StGB! -
Jürgen,
08.09.2011, 18:35
- §164 StGB! -
smerf,
08.09.2011, 18:29
- Mein Erlebnis - Kurti, 08.09.2011, 17:54
- §164 StGB! -
Jürgen,
08.09.2011, 17:43