Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es gilt die "herrschende Meinung" in diesem "Rechts(?)staat"!

Sachse, Wednesday, 07.09.2011, 14:12 (vor 5225 Tagen) @ Carmen Nebel

Das war doch (leider) nicht anders zu erwarten.
denn, die Richter dort, wer ernennt sie? Und was passiert, wenn ein Urteil der Politikerkaste nicht passt. Hier muss man auch bedenken, das so ein Richter sicher nicht schlecht verdient.

Wie war es bai dem Urteil über die 10,8 Prozent Abzüge bei Erwerbsunfähigkeitsrenten, einer Versicherungsleistung der Pflichtversicherung?

Das oberste Gericht hatte entschieden, das diese Abzüge Verfassungswiedrig sind, ein erwerbsunfähig erkrankter hat eben nicht die Wahloption bereits mit 60 in rente zu gehen, der 60 jährige hat nicht die Möglichkeit, sich für die Erwerbsunfähigkeit zu entscheiden...
Nun gut, die Kammer sprach ein Urteil, der Richter wurde anschließend dort entfernt.

Die Politiker disziplinieren ein Gericht!
Feiner Rechtsstaat,

aber,um mal den Irrtum zum Begriff Rechtsstaat aufzuklären:
Rechtsstaat heißt NICHT, das du dein Recht bekommst,
es heißt eher, das du deinem Recht ewig hinterherjagen kannst.
Es sei denn, du kannst es dir kaufen


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