Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafanzeige gegen Jugendamt - Wer hat Erfahrung?

Oggy, Monday, 29.08.2011, 23:01 (vor 5233 Tagen) @ knn

Der Einzelne haftet nur bei Vorsatz etc., also müsste man generell den Dienstherren, also in dem Fall den Bürgermeister oder Landrat anzeigen.

Es tut ja nicht weh, anzeigen kann man ja erst einmal. Ob das durchkommt, keine Ahnung. Aber vielleicht macht es anderen Vätern Mut, offensiv gegen diese Kreise vorzugehen.

Wenn auf solche Institutionen bundesweit solch ein Granathagel niedergeht, dann hat man auf jeden Fall die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf seiner Seite. Darauf kommts ja an!


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