Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafanzeige gegen Jugendamt - Wer hat Erfahrung?

Oz, Monday, 29.08.2011, 22:03 (vor 5233 Tagen) @ Oggy

Kindesmisshandlung in Form von Untätigkeit und Ignoranz?

Mit der Formulierung wirds wohl nicht funktionieren....
Wenn dann wohl eher, die Beihilfe zur Misshandlung durch Untätigkeit

Btw. mir ist gerade was witziges entgegengefallen !!!

Geschlechts- und Altersstruktur Tatverdächtige (PKS, Tabelle 20)

Misshandlung von Kindern:

Gesamt: 2 962

Männlich 56,5 % Weiblich 43,5 %

Sexueller Missbrauch von Kindern:

Gesamt: 9 805

Männlich 27,9 % Weiblich: 72,1 %

Wenn wir uns jetzt den Punkt Misshandlung ansehen, dann liegen die Frauen nicht sonderlich weit hinter den Männern.
Zu beachten ist aber, das diese Statistik nur Tatverdächtige aufzeigt.
Weder Verurteilungen, noch Falschaussagen, noch Dunkelziffern sind berücksichtigt.
Ich gehe jetzt mal ganz dreist davon aus, das bei Frauen in diesem Fall seltener der Tatverdacht erhoben wird, dann haben wir mindestens ein Verhältniss von 50:50

Interessant wird es beim sexuellen Missbrauch !
Zum ersten vergleichen wir die Fallzahlen.
Diese besagen eine, das verdächtigungen zu sexueller Missbrauch 3 mal häufiger erhoben wurden !
Sry, aber jeder Rational denkende Mensch wird die zahl der Misshandlungen deutlich höher einschätzen ! Aber nein, das sind ja Verdächtigungen, keine Taten.

Wenn wir in die Zahlen aber wieder einbeziehen, wie schnell ein Mann des sexuellen Missbrauchs verdächtigt wird und wie selten eine Frau für Tätigkeiten angezeigt wird, für die jeder Mann in den Knast geht, dann würde ich den Frauenanteil mal locker auf mindestens 10 % schätzen!

das gesammten Zahlenwerk gibt es hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Kindesmisshandlung#Formen

Und nein, dieses kleine Zahlenspiel ist kein OT ...
Es beinhaltet eine klare Aussage!

Du wirst eine Frau erst glaubhaft verdächtigen müssen, eh du die Beihilfe anzeigen kannst !

Wenn jemand ne Bank überfällt, dann kann der Fahrer durchaus wegen Beihilfe verurteilt werden. Schließlich ist ein für alle nachvollziehbares Verbrechen begangen worden.

Grundsätzlich stehe ich der Idee ja sehr positiv gegenüber...
Aber wenn die Aktion nicht hieb- und stichfest ist, dann ist sie nichts mehr als verschwendete Zeit und verbranntes Geld.

Wenn du aber das Verbrechen nicht nachweisen kannst, wie willst du dann jemand der Beihilfe bezichtigen ?

Btw. etwas nachzuweisen und diesen nachweis auch anerkannt zu bekommen, sind natürlich auch nocheinmal 2 verschiedene Dinge....

--
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