Unterhaltsplicht endet nicht mit dem Tode des Verpflichteten.
Mhhh, ob der Selbstmord was mit dem Sorgerecht zu tun hat? Interessant ist
jedenfalls wie locker-flockig der Vater abserviert wird. Aus finanzieller
Sicht ist der Selbstmord zumindest ein Auswege, um nicht als Zahlesel zu
enden.
Die Unterhaltspflicht endet nicht mit dem Tode des verpflichteten. Er haftet noch mit dem Pflichtteil des Nachlasses.
§1586b BGB Vererblichkeit der Unterhaltspflicht
(1) Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlaßverbindlichkeit über. Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.
Rainer
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![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
gesamter Thread:
- PAS-Mutti treibt Vater in den Selbstmord -
jens_,
26.08.2011, 01:06
- Unterhaltsplicht endet nicht mit dem Tode des Verpflichteten. -
Rainer,
26.08.2011, 01:12
- Genau!Er soll für immer und ewig zahlen, der beschwanzte Bastard!
-
AdminZerstückler,
26.08.2011, 01:23
- Das wusste ich nicht -
jens_,
26.08.2011, 01:28
- Gesetze? Hier gilt die "herrschende Meinung"! - Referatsleiter 408, 26.08.2011, 01:46
- Genau!Er soll für immer und ewig zahlen, der beschwanzte Bastard!
- Eine recht typische (feministische) Interpretation dieses Vorganges. -
Referatsleiter 408,
26.08.2011, 01:36
- Hier der klare Beweis: Die trauernde Witwe ..... -
Referatsleiter 408,
26.08.2011, 01:49
- Hier der klare Beweis: Die trauernde Witwe ..... - Torsten, 26.08.2011, 02:57
- Hier der klare Beweis: Die trauernde Witwe ..... -
Referatsleiter 408,
26.08.2011, 01:49
- PAS-Mutti treibt Vater in den Selbstmord -
Kurti,
26.08.2011, 02:20
- Wahrscheinlich - Torsten, 26.08.2011, 02:55
- Unterhaltsplicht endet nicht mit dem Tode des Verpflichteten. -
Rainer,
26.08.2011, 01:12