Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verabsolutierung der Normbereiche

Diego unan, Wednesday, 24.08.2011, 22:34 (vor 5238 Tagen) @ Kritiker

Dass zu einem bestimmten Prozentsatz die Norm bei was auch immer nicht
eingehalten wird, heißt nicht, dass dies der Norm selbst entspricht.

Deine Definition von "Norm" ist ausschließlich eine rein technische, die sich an vorgegebenen Maßen und Einheiten orientiert. Und der Unterschied zur sozialen Norm ist, dass die starre technische Norm eine absolute Anpassung der Objekte und deren Eigenschaften verlangt, während sich der soziale Normbereich erst empirisch aus den Eigenschaften und Merkmalen der Objekte (Menschen) ergibt.

Kurz und knapp, die Prinzipien:
Technische Norm = starr = Anpassung der Objekte an die Norm (Absolut)
Soziale Norm = flexibel = Anpassung der Norm durch die Objekte (Durchschnitt)

Auch gibt es zu den "Toleranzbereichen" (=zulässigen Abweichungen) innerhalb der technischen Norm kein Äquivalent in der sozialen Norm. Kann es auch nicht, denn es gibt keinen Standardmenschen mit Standardeigenschaften und -merkmalen!

Deine Verabsolutierung und damit Standardisierung einer sozialen Norm (und damit des Menschen) ist jedenfalls rein willkürlich und keineswegs logisch. Ganz im Gegenteil: Der selektion einer Eigenschaft des Objekts geht eine Gewichtung und damit Bewertung voraus. Aber jede Eigenschaft ist angreifbar, nicht nur die sexuelle Orientierung, sondern z.B. auch die Hautfarbe, die Nationalität, der Kleidungsstil oder die Kultur. Und diese Art der "totalitären Normativität" kennen wir ja nun leider zu genüge ....


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