Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

SGB V §25

Dummerjan, Wednesday, 24.08.2011, 10:39 (vor 5235 Tagen) @ Dummerjan

SGB V
Drittes Kapitel Leistungen der Krankenversicherung

Vierter Abschnitt Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten

§ 25 Gesundheitsuntersuchungen
...
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.

Anmerkungen Dummerjans: Der eigentliche Leistungskatalog wird durch dem Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt.
Das Agrument mit dem Brustkrebs zieht allein deswegen nicht, weil Hodenkrebs die häufigste Krankheit mit Todesfolge im Alter von 14- 30 Jahren für Männer und Jungen ist. s. Krebsregister


gesamter Thread:

 

powered by my little forum