Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom
Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen
für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe
vom 27. Juni 2008 (BAnz. 99 S. 2404)
Abschnitt 8.4.
8.4 Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer
dieser Richtlinien mehrere thematisch voneinander
getrennte Beratungen gefördert werden, allgemeine Beratungen
zusammen bis zu einem Höchstbetrag von
insgesamt 3.000 Euro. Dies gilt ebenfalls für spezielle
Beratungen.
Für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen
für Unternehmerinnen und Migrantinnen oder
Migranten sowie zur Einführung familienfreundlicher
Maßnahmen gilt diese Beschränkung nicht.
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- Rechtliche Diskriminierung von Männern/Übersicht -
Dummerjan,
23.08.2011, 10:02
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- StGB § 183 - Dummerjan, 23.08.2011, 10:08
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