uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber
Über all das würde ich mir erst Gedanken machen wenn dieses Urteil
rechtskräfig ist...
Fazit:
Es bleibt also bei dem Grundsatz, dass ein Foren-Betreiber ab Kenntnis des rechtsverletzenden Beitrages haftet. Er ist verpflichtet diesen zu entfernen. Kommt er dem nicht nach, besteht ein Unterlassungsanspruch und er kann als "Mitstörer" in Haftung genommen werden.
http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/453.html
alles roger
fight sexism - fuck 12a GG
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roger,
14.05.2007, 01:32
- uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber -
roger,
14.05.2007, 02:10
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Gastleser,
14.05.2007, 12:18
- uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber - roger, 14.05.2007, 17:44
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