Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber

roger, Monday, 14.05.2007, 17:44 (vor 6794 Tagen) @ Gastleser

Über all das würde ich mir erst Gedanken machen wenn dieses Urteil
rechtskräfig ist...

Fazit:
Es bleibt also bei dem Grundsatz, dass ein Foren-Betreiber ab Kenntnis des rechtsverletzenden Beitrages haftet. Er ist verpflichtet diesen zu entfernen. Kommt er dem nicht nach, besteht ein Unterlassungsanspruch und er kann als "Mitstörer" in Haftung genommen werden.

http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/453.html

alles roger

fight sexism - fuck 12a GG


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