uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber
Forenbetreiber haften grundsätzlich und auch ohne Kenntnis für sämtliche
dort eingestellte Beiträge.
Nachtrag:
http://www.lexexakt.de/glossar/forenhaftung.php
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 27.3.2007 (Az. VI ZR 101/06) entschieden, dass ein durch einen Beitrag in einem OnlineForum Verletzter auch einen Anspruch gegen den Betreiber hat, wenn dieser Kenntnis von der Rechtsverletzung hat. Die Haftung tritt unabhängig von der Zugriffsmöglichkeit des Verletzten auf den Nutzer ein, d.h. der Betreiber haftet auch, wenn dem Verletzten der Verfassers des Beitrags bekannt ist.
alles roger
fight sexism - fuck 12a GG
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roger,
14.05.2007, 01:32
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roger,
14.05.2007, 02:10
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Gastleser,
14.05.2007, 12:18
- uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber - roger, 14.05.2007, 17:44
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Gastleser,
14.05.2007, 12:18
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roger,
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