Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Artikel 3 des Grundgesetzes soll künftig auch...

Gismatis, Basel, Friday, 11.05.2007, 18:40 (vor 6797 Tagen) @ Nurmalebenso

Hallo Nurmalebenso

Interessant ist jedenfalls, dass ausgerechnet das Alter eines Menschen ein
Kriterium für Benachteiligungen sein darf, und zwar nicht nur auf dem
Arbeitsmarkt. Warum müssen z.B. Bundeskanzler und -präsident ein
Mindestalter erreicht haben, bevor sie gewählt werden dürfen? Als ob das
Alter ein höherwertiges Gerechtigkeitsempfinden - oder gar Verstand ! -
mit sich brächte.

Das Alter darf zurecht ein Diskriminierungsgrund sein. Denn Kinder können nunmal nicht dieselben Rechte und Pflichten haben wie Erwachsene. Außerdem ist ein bestimmtes Alter ? im Gegensatz zum Geschlecht etwa ? eine Eigenschaft, die auf jede Person irgendwann in ihrem Leben zutrifft. Es werden also trotzdem alle Menschen gleich behandelt.

Gruß, Gismatis

--
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