Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Artikel 3 des Grundgesetzes soll künftig auch...

Gismatis, Basel, Friday, 11.05.2007, 18:33 (vor 6797 Tagen) @ Moni

die Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung ausdrücklich
verbieten.

http://www.welt.de/politik/article863736/.html

Wofür der Artikel 3 des Grundgesetzes rein theoretisch nicht so alles
herhalten soll.....
Interessant die dazugehörigen Kommentare.

Gruß
Moni

Warum nicht? Was mir allerdings unklar ist, was mit der sexuellen Orientierung genau gemeint ist. Nach dem Wortinhalt dürfte es sich ausschließlich auf die Orientierung selbst beziehen, d. h. ein Mensch dürfte nicht deswegen diskriminiert werden, weil er auf ein bestimmtes Geschlecht steht. Dasselbe gilt für das Diskriminierungsverbot aufgrund der Religion. Inwieweit das auch die Religionsausübung miteinbezieht ist unklar.

Man könnte sexuelle Orientierung und Religion eigentlich zusammenfassen als Diskriminierungsverbot aufgrund der Gesinnung. Wenn Homosexuelle aufgrund ihrer sexuellen Handlungen diskriminiert würden, könnten sie sich auf das Diskriminierungsverbot augrund des Geschlechts berufen. Dazu braucht es keinen Zusatzpunkt "sexuelle Orientierung".

Gruß, Gismatis

--
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