Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Na hoffentlich!

Maesi, Wednesday, 10.08.2011, 10:47 (vor 5253 Tagen) @ Logan

Hallo Logan

Das wäre aber schon ziemlich dreist. Ich kann mir nicht vorstellen, wie
man sowas gesetzlich rechtfertigen könnte.

Juristisch laesst sich alles rechtfertigen, wenn man genuegend geuebt in Rabulistik ist. Vielleicht koennte man auf den Grundgesetzartikel 6 Absatz Ziffer 4 abstuetzen, wonach die Mutter (nicht aber der Vater) Anspruch auf Schutz und Fuersorge der Gemeinschaft hat. Daraus laesst sich schon etwas konstruieren. Zum Bleistift, dass das Wissen darueber, wer der biologische Kindsvater ist, im Sinne dieses Artikels ein schuetzenswertes muetterliches Gut sei. Schliesslich kann sie auf der Basis dieses Wissens ueberhaupt erst Unterhaltsansprueche an den Vater stellen und somit die Versorgung des Kindes sicherstellen - so zumindest die geltende Rechtsdoktrin.

Theoretisch stehen gemaess demselben Artikel 6 Ziffer 1 'Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung'. Dem stehen ein ganzes Scheidungsrecht, eine entspr. Gerichtspraxis sowie eine Sozialbuerokratie entgegen, denen Ehe und Familie voellig egal sind. Dem Scheidungsrichter ist es sogar verboten einen Ehe- und Familienzerstoerer auch nur zu eruieren, geschweige denn ihn als Grundgesetzbrecher abzuurteilen; vielmehr sind die Ehegatten gemaess dem technokratischen Zerruettungsprinzip immer paritaetisch fuer das Scheitern von Ehe und Familie verantwortlich. Jenseits von bedrucktem Grundgesetzpapier, das halt aeusserst geduldig ist, ist das die rechtliche Realitaet.

Merke: Im verdorbensten Staat gibt es die meisten Gesetze. (Tacitus)

Gruss

Maesi


gesamter Thread:

 

powered by my little forum