Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Na hoffentlich!

Max Aram, Tuesday, 09.08.2011, 19:10 (vor 5254 Tagen) @ vt

Wie aber soll das gehen, wenn unklar ist, welcher Mann Vater wird? Und wie soll sich die Frau für einen Mann entscheiden, wenn sie eben keinem sein Kind entziehen und auch keinem ein Kuckuckskind unterschieben will, was schließlich für alle Beteiligten eine Lebenslüge bedeuten würde? "Die Frau muss schlicht aus lebenspraktischen Gründen wissen, wer der Vater ihres Kindes ist", sagt Monika Frommel. Andernfalls werde sie handlungsunfähig. Und Vaterschaft an sich, betont sie, sei schließlich keine Diskriminierung, die zu verhindern der eigentliche Zweck des Gendiagnostikgesetzes ist.

Na sowas, erst mit einem anderen in die Kiste springen und hinterher die ach so anständige spielen wollen? Der fettgedruckte Satz hat eindeutig zu viele Wenns.

Und schnell die Zwecke der Gesetze plötzlich umgedeutet werden, wenn der gesetzlich verankerte Verschleierungsversuch zum Bumerang wird.

Naja, wir wissen, wie das ganze endet: Die Tests werden der Frau wieder zugelassen, den Männern bleiben sie verboten.


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