Femokratie News 220-2011
Neues Unterhaltsrecht – Bayern will Korrekturen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen geschiedene Mütter Vollzeit arbeiten, wenn ihr Kind drei ist. Bayerns Justizministerin will die harte Linie korrigieren.[..] In jüngeren Urteilen ist der Ton aber deutlich rauher. Danach sehe das Gesetz nur einen “auf drei Jahre befristeten” Basisunterhalt vor. Wenn dieser “aus Gründen der Billigkeit” trotz ausreichenden Kita-Angebots verlängert werden soll, müsse die Mutter im Einzelfall die Sondersituation beweisen, etwa ein psychische Auffälligkeit des Kindes. Auch eine “überobligatorische Belastung” der Mütter durch Vollzeitarbeit und Kinderbetreuung könne “nicht pauschal” angenommen werden. Für alles verlangt der BGH konkrete Beweise im Einzelfall, mit allgemeinen Ausführungen, etwa zum Betreuungsbedarf eines ehemaligen Pflegekindes, gibt er sich nicht zufrieden.
Die Väter des Paul
Eine Ehefrau bekommt während der Trennungszeit ein Kind: Paul. Als Vater Pauls gilt gemäß § 1592 I Nr. 1 BGB ihr Ehemann (V1). Mit dem (mutmaßlichen) biologischen Vater (V2) will die Mutter nie wieder das Geringste zu tun haben.[..] Es findet sich der neue Freund der Mutter (V3), der nach Rechtshängigkeit der Scheidung gemeinsam mit Mutter und V1 zum Jugendamt marschiert und dort mit Zustimmung von V1 und Mutter die Vaterschaft für Paul anerkennt (§ 1599 II BGB).[..] Die Freundschaft zwischen Mutter und V3 zerbricht.[..] V3 stellt Vaterschaftanfechtungsantrag und gewinnt. Paul ist nun vaterlos. Die Vaterschaft des V1 lebt nicht wieder auf (Gaul FamRZ 1997, 1454). Die Mutter erzählt beiläufig, dass sich ihrer neuer Sozialpartner ganz und gar rührend um Paul kümmert und sie überlegen eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt zu machen. Armer Paul
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