Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Femokratie News 220-2011

FemokratieBlog ⌂, Tuesday, 09.08.2011, 01:19 (vor 5255 Tagen)

Neues Unterhaltsrecht – Bayern will Korrekturen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen geschiedene Mütter Vollzeit arbeiten, wenn ihr Kind drei ist. Bayerns Justizministerin will die harte Linie korrigieren.[..] In jüngeren Urteilen ist der Ton aber deutlich rauher. Danach sehe das Gesetz nur einen “auf drei Jahre befristeten” Ba­sisunterhalt vor. Wenn dieser “aus Gründen der Billigkeit” trotz ausreichenden Kita-Angebots verlängert werden soll, müsse die Mutter im Einzelfall die Sondersituation beweisen, etwa ein psychische Auffälligkeit des Kindes. Auch eine “überobligatori­sche Belastung” der Mütter durch Vollzeitarbeit und Kinderbetreuung könne “nicht pauschal” angenommen werden. Für alles verlangt der BGH konkrete Beweise im Einzelfall, mit allgemeinen Ausführungen, etwa zum Betreuungsbedarf eines ehema­ligen Pflegekindes, gibt er sich nicht zufrieden.

Die Väter des Paul
Eine Ehefrau bekommt während der Trennungszeit ein Kind: Paul. Als Va­ter Pauls gilt gemäß § 1592 I Nr. 1 BGB ihr Ehemann (V1). Mit dem (mut­maßlichen) biologischen Vater (V2) will die Mutter nie wieder das Gering­ste zu tun haben.[..] Es findet sich der neue Freund der Mutter (V3), der nach Rechtshängigkeit der Scheidung gemeinsam mit Mutter und V1 zum Jugendamt mar­schiert und dort mit Zustimmung von V1 und Mutter die Vaterschaft für Paul aner­kennt (§ 1599 II BGB).[..] Die Freundschaft zwischen Mutter und V3 zerbricht.[..] V3 stellt Vaterschaftanfechtungsantrag und gewinnt. Paul ist nun vaterlos. Die Vater­schaft des V1 lebt nicht wieder auf (Gaul FamRZ 1997, 1454). Die Mutter erzählt bei­läufig, dass sich ihrer neuer Sozialpartner ganz und gar rührend um Paul kümmert und sie überlegen eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt zu machen. Ar­mer Paul

Weiterlesen > http://femokratie.com/femokratie-news-220-2011/08-2011/

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Femokratie News 220-2011

Rainer ⌂, Tuesday, 09.08.2011, 01:48 (vor 5255 Tagen) @ FemokratieBlog

Die Väter des Paul

Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff des Kindeswohl!
http://www.wgvdl.com/zitate#109

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Vaterschaft: Noch'n Gedicht "Kuckuck"

adler, Kurpfalz, Tuesday, 09.08.2011, 13:59 (vor 5254 Tagen) @ FemokratieBlog

"Mein gutes Recht" läuft Montags auf WDR-TV.

Gestern folgender Fall:
Ein Ehepaar konnte keine Kinder kriegen. Es stellte sich heraus, dass es am Manne lag.
Das Ehepaar hat sich nun einvernehmlich dazu entschieden, auf die Samenbank zurück zu
greifen. Hatte auch bald geklappt und die glückliche Familie bekam einen Sohn.

Die Ehe ging trotzdem nach einigen Jahren in die Brüche, was ja nichts ungewöhnliches
ist in Zeiten weiblicher Selbstverwirklichung. Und natürlich zahlte der Vater Unterhalt,
es war auch sein Kind, war ja so vereinbart.

Nach einigen Jahren (7? oder 12?) traf der Vater auf der Straße zufällig eine alte
Bekannte. Die druckste erst herum, kam aber bald auf den Kern: Seine damalige Frau
hatte während der Ehe auch eine Beziehung, sie würde ihm raten, die Vaterschaft anzu-
fechten.

Gesagt, getan, innerhalb der 2-Jahresfrist, die Igitte Zynisch dem Gehörnten
dafür zubilligen mochte. Und da Frauen ja bekanntlich niemals lügen, gab die Exe auch
unumwunden zu, dass der Vater nicht die Samenbank, sondern ihr außereheliches
Vergnügen sei.

Was denkt nun das blöde Volk, in dessen Namen "Recht" gesprochen wird? Genau, alles
klar! Die Frau fährt in den Bau wg Personenstandsfälschung und Betrug, der Liebhaber
zahlt dem Kuckucksvater den geleisteten Unterhalt auf Heller und Pfennig zurück, nebst
Zinsen, die in den 7-12 Jahren aufgelaufen waren.

Weit gefehlt! Die Frau behauptete nämlich, schon wärend der Ehe zu, nun ja wohl
wirklich ihrem Sohn, gesagt zu haben: "Wenn du wissen willst, wer dein Vater ist,
dann geh mal zu dem." (Ihrem Geliebten) Und der Kuckucksvater habe davon Kenntnis erhalten.

Ha! Sagte da das Gericht. Wenn das so ist, dann bleibt der Kuckucksvater eben Vater,
denn nun hat er ja die Einspruchsfrist versäumt. Einmal Papa, immer Papa. So
soll es sein. Im Namen des Volkes: Weiterzahlen!

Nun ging der Kuckucksvater, wie das Volk ihn nennen würde, zwar in die Berufung. Der
in der Sendung anwesende Anwalt als Experte, räumte ihm aber sehr schlechte Chancen ein.
Er sei ja damit einverstanden gewesen, ein fremdes Kind als seines anzuerkennen.

Erschütternd war für mich noch eine zweite Aussage, die über den Fall hinaus ging:
Selbst wenn eine Vaterschaftsklage erfolgreich sei, sei es für den Gehörnte nahezu
unmöglich, das Geld wieder zurück zu bekommen! Weder durch die Mutter, noch deren
Geliebten.

Ich verstehe beides nicht, aber er hat letztes nicht näher erläutert. Nur dass vom
Kind, nichts zu holen wäre, denn das habe seinen Unterhalt sozusagen verbraucht.
Naja, ans Kind hatte ich auch niemals gedacht.

Aber auch die Auffassung, die wohl ein juristische ist, dass auch der gehörnte Ehemann
nicht Erfolg haben wird, ist mir zu hoch. Es ist für mich gefühlsmäßig doch ein
himmelweiter Unterschied, ob das Kind nun so entstanden ist, wie vereinbart oder ob
ich dafür schon während der Ehe betrogen worden bin.

Wahrscheinlich bin ich dafür zu sehr Volk -
und zu wenig akademisch verbildeter Rechtsverdreher.

Die Sendung mit dem Tagesschausprecher Marc Bator, die immer Montags 20.15 auf WDR
läuft, ist übrigens wirklich nicht schlecht. Leider eine Nadel im Heuhaufen der
Öffentlich Rechtlichen Schläfrigkeit und Propaganda.

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Schau mal hier nach!

Jürgen, Tuesday, 09.08.2011, 14:50 (vor 5254 Tagen) @ adler

Lies mal hier: http://www.deutschland-stimmt-ab.de/index.asp?frage=616

Wenn die "herrschende Meinung" endlich mal die Meinung des mündigen Volkes wahrnehmen würde, dann gäbe es dieses Problem garnicht mehr.

Der Staat brauch Kinder und wer dafür bezahlt, ist dem dabei völlig egal, Hauptsache er nicht selbst. Na logisch kommt dabei solch ein Unrecht dabei heraus. Lies dir mal § 1592 BGB durch, da ist der Betrug an Männern gesetzlich verankert. Dieses Recht ist mit menschlicher Logik nicht mehr zu erklären.

Da immer betont wird, dass wir in einem Rechtsstaat leben, kannst du dir vorstellen, was es da noch für Minenfelder und Haken gibt.

aus der Reihe "Einmal Papa, immer Papa".

adler, Kurpfalz, Tuesday, 09.08.2011, 15:09 (vor 5254 Tagen) @ FemokratieBlog

Vater­schaft des V1 lebt nicht wieder auf (Gaul FamRZ 1997, 1454). Die
Mutter erzählt bei­läufig, dass sich ihrer neuer Sozialpartner ganz und
gar rührend um Paul kümmert und sie überlegen eine
Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt zu machen. Ar­mer Paul

Dazu hatte ich vor 1/2 bis einem Jahr von einem ähnlichen Fall gehört. AFAIR lief das
auch bei "Mein gutes Recht". Nur war es diesmal ein Fall aus der berühmten Reihe
"Einmal Papa, immer Papa".

Auch da gab es V1=Ehemann, V2=Erzeuger und V3=Neuer Abschnittspartner. Nur war V2 kein
Schläger, wie bei den Beck'schen Kommentaren. Aber die Ereignisse weisen frappierende
Parallelen auf, allerdings mit unglaublichen Konsequenzen für V1.

Der war ja als Ehemann zunächst juristischer "Vater", wusste aber nichts von V2. Erst
als V3 ins Spiel kam, löste Muddi das Rätsel auf. Da aber auch hier alle drei -Muddi,
V1 und V3- zum Familiengericht zogen und V3 die Vaterschaft anerkannte, dachte V1 nun,
der Fall sei für ihn erledigt.

Nun ging aber auch die Muddi's Beziehung zu V3, Lebensabschnittsgefährte X, wieder in
die Brüche. Und zwar, das ist wichtig, innerhalb von 2 Jahren nach der Anerkennung.
Also konnte nun V3 fristgerecht die Vaterschaft anfechten. Das tat er auch und bekam Recht.

Allerdings lebte in diesem Fall die Vaterschaft von V1 wieder auf, denn er hatte schon
länger als 2 Jahre davon Kenntnis, dass er nicht der Vater war. Er hatte aber seine
Vaterschaft nicht angefochten, weil er dachte mit der Anerkennung durch V3 sei er aus dem
Schneider. Trotzdem: Frist versäumt!

Wie sagt man so schön? Pech gehabt. Weiter zahlen!

Gruß
adler

--
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