Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Is normal hier (SCUMmung!). Nur wenns umgekehrt ist, dann isses strafbar!

Kermit, Saturday, 30.07.2011, 14:28 (vor 5264 Tagen) @ sonnenlilie

"Es gibt viele Merkwürdigkeiten", sagte die Richterin.

Ja, ich finde das auch merkwürdig, dass die RichterIn etwas merkwürdig findet. Das ist bei gewöhnlichen Sorgerechtsprozessen meißt nicht merkwürdig, dass es was merkwürdiges gibt und Frauen betrifft.

"Ich habe Angst um meine Kinder, Tag und Nacht", sagt Petra T. (alle Namen
geändert) und ist den Tränen nahe.

Ja, kenne ich. Meißt sind das Frauen mit starken Persönlichkeitsstörungen, aber die will niemand erkennen, weil die Mutter laut Art. 6 Abs. 4 GG unter besonderem Schutz steht. Zu DDR-Zeiten hieß das ".... man hat einen Jagdschein". Ist also auch nicht merkwürdig.

Denn sie war danach etwa zwei Jahre untergetaucht. Bis zum
25. Juni dieses Jahres. Beamte des Polizei-Autobahnreviers Schleswig fiel
an diesem Sonnabend der Kia der Frau auf einem Rastplatz an der A 7 auf.

Den Mann wegen "gefühlter" Schwarzarbeiter anzeigen und selbst 2 Jahre untertauchen und sicher vom "Ersparten" leben.

Das Auto hatte keinen TÜV mehr.

Kein Problem, sie ist eine Frau.

T. weigerte sich die Türen
Beamten mussten eine Scheibe einschlagen.

Uuuuuh, das geht garnicht. Gewalt gegen eine Frau! Sie muss ins Frauenhaus! Sofort! Der phöse Peamte gehört hinter Schloss und Riegel!

Eine Gutachterin stellte bei T. eine Persönlichkeitsstörung fest, sprach von einer wahnhaften Symptomatik.

Ganz normales weibliches Verhalten in solch einer Situation! Seltsam ist nur, dass mal eine Verbrecherin bei der RichterIn und GutachterIn offensichtlich nicht an MitgliederInnen des bundesweit aktiven Netzwerkes "Frauen für Frauen e. V." geraten ist. Sicher wird sie trotzdem freigesprochen, sie ist doch eine Frau.


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