Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Moment mal

Männerrechtler, Thursday, 28.07.2011, 11:07 (vor 5266 Tagen) @ RR

Wenn du im "Real Life" von jemanden offenbar ernst gemeinte Äußerungen hörst, die sich nach einer bevorstehenden Straftat anhören und du daraufhin nichts tust, ist das erst einmal schon seit ewigen Zeiten strafbar, § 138 StGB.

Und ob nun jemand wegen anderer rechtlich relevanter Tatbestände wie Volksverhetzung oder Verherrlichung von Gewalt oder auch "nur" Beleidigung im realen Leben angezeigt wird oder weil er es auf digitalem Wege geäußert hat und es auf diese Weise jemand mitbekommt - und sei es die Behörde selbst, weil man halt im Internet leicht selber gucken kann, wie jeder Privatmensch auch - dann ist das das Problem des Klugschnackers und nicht das Problem eines Überwachungsstaats.


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