Anteiliger Unterhalt nur bei ALGII oder Sozialhilfeempfängern.
Zu überlegen wäre, ob dieses Urteil nicht auch auf den Unterhalt übertragen werden sollte, wegen der 12 Stunden Regel. Dies würde den Unterhalt reduzieren, und jemand sollte dies mal rechtlich versuchen !
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- Anteiliger Unterhalt nur bei ALGII oder Sozialhilfeempfängern. -
Rainer,
27.07.2011, 03:30
- Anteiliger Unterhalt nur bei ALGII oder Sozialhilfeempfängern. - 47, 27.07.2011, 10:49
- Unnötiger Verwaltungsaufwand - adler, 27.07.2011, 16:56