Anteiliger Unterhalt nur bei ALGII oder Sozialhilfeempfängern.
Hilfebedürftiges Kind hat Anspruch auf anteiliges Sozialgeld für die Besuche beim Vater
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/07/hilfebedurftiges-kind-hat-anspruch-auf.html
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
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- Anteiliger Unterhalt nur bei ALGII oder Sozialhilfeempfängern. -
Rainer,
27.07.2011, 03:30
- Anteiliger Unterhalt nur bei ALGII oder Sozialhilfeempfängern. - 47, 27.07.2011, 10:49
- Unnötiger Verwaltungsaufwand - adler, 27.07.2011, 16:56