Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Art 20 GG

Norbert, Baden-Württemberg, Sunday, 10.07.2011, 12:35 (vor 5285 Tagen) @ Rainer

Dazu meint der Artikel 5 des BRD Grundgesetzes
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat.

Ist natürlich Artikel 20 GG

Artikel 5 handelt über die Meinungsfreiheit.

Artikel 1 und 20 sind durch Artikel 79 GG von Änderungen ausgeschlossen.

Artikel 20 gehört allerdings nicht zu den Grundrechten des GG, sondern zum Themenkreis "Der Bund und die Länder".
Somit könnte man dem Herrn Professor extremformalistisch gesehen sogar Recht geben. Die Grundrechte sind von Artikel 1 bis 19 GG.

Genau diese extremformalistische Sichtweise ist aber eigentlich rechtswidrig, bzw. führt bei Juristen zu solchen extremen Sichtweisen, die Normalsterbliche nur mit einem Fingerzeig auf die Stirn beantworten.


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