Art 20 GG
Dazu meint der Artikel 5 des BRD Grundgesetzes
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat.
Ist natürlich Artikel 20 GG
Artikel 5 handelt über die Meinungsfreiheit.
Artikel 1 und 20 sind durch Artikel 79 GG von Änderungen ausgeschlossen.
Artikel 20 gehört allerdings nicht zu den Grundrechten des GG, sondern zum Themenkreis "Der Bund und die Länder".
Somit könnte man dem Herrn Professor extremformalistisch gesehen sogar Recht geben. Die Grundrechte sind von Artikel 1 bis 19 GG.
Genau diese extremformalistische Sichtweise ist aber eigentlich rechtswidrig, bzw. führt bei Juristen zu solchen extremen Sichtweisen, die Normalsterbliche nur mit einem Fingerzeig auf die Stirn beantworten.
gesamter Thread:
- OT: Juristen und Gesetze -
Rainer,
09.07.2011, 13:20
- Hat man seinen Dr.-Titel schon geprüft? Würde mich nicht wundern! -
Paul,
09.07.2011, 19:11
- Wohl der Grund, wieso Juristen die Gesetze nicht kennen.
-
Torsten,
09.07.2011, 23:22
- Wohl der Grund, wieso Juristen die Gesetze nicht kennen.
- Art 20 GG - Norbert, 10.07.2011, 12:35
- Hat man seinen Dr.-Titel schon geprüft? Würde mich nicht wundern! -
Paul,
09.07.2011, 19:11