Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gebt mir meinen Sohn zurück!

ballo, Saturday, 25.06.2011, 12:19 (vor 5301 Tagen) @ Sexy

Die Frage mit der "Inlandsentführung" habe ich mir auch gestellt, nämlich: Wieso kann eine Frau, der der eigene Mann nicht mehr gefällt und die nicht mehr bei ihm wohnen will, einfach das Kind mitnehmen. Das Kind ist polizeilich in der Wohnung der Eltern gemeldet und da gehört es meiner Meinung nach hin. Das ist aber nicht so. Ich habe lernen müssen, dass das Kind eine gewohnte Umgebung hat. Die ist solange an dem bei der Einwohnermeldestelle gemeldeten Ort, solange die den Mann nicht mehr haben wollende Frau auch noch dort wohnt. Hat die Mutter dann aber eine neue Bleibe gefunden, das kann das Frauenhaus, eine Pension, eine verrottete Wohnung von irgemdwem sein, dann darf sie das Kind ungestraft mitnehmen. Ich schlussfolgere deshalb "darf", weil niemand sich daran stößt, außer dem Vater. Das heißt, in Deutschland zieht die gewohnte Unmgebung eines Kindes mit um, wenn die Mutter das Kind entführt, ob das Kind das will oder nicht. Leider lernt man das als angehender Vater nicht schon in der Schule, sondern das lernt man erst, wenn alles schon zu spät ist. Jetzt kannst Du nur noch hoffen, dass dein Kind deinen Verstand geerbt hat und dir beim Kampf gegen Unrecht hilft.


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