Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Feminismusmärchen

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Wednesday, 15.06.2011, 17:20 (vor 5311 Tagen) @ Blattwanze

Es gab nach meiner Erinnerung vor ein paar Jahren mal so einen Fall - die Dame ist allerdings zum Gericht gelaufen und hat dort auch sofort Recht bekommen. Das würde jeder Frau nach §22 AGG so gehen, zumal es eine Beweislastumkehr gibt.

*Feminismusmärchenmodus on* Millionen diskriminierte Frauen werden vom allgegenwärtigen Partiarchat gehindert, die Gerichte anzurufen. *Feminismusmärchenmodus off*

Viele Grüße
Wolfgang


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