Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bleibt inkonsistent, Holger

Holger, Monday, 06.06.2011, 02:01 (vor 5321 Tagen) @ Franz

Nun, zunächst mal bin ich ganz froh, daß endlich mal einer den advocatus diaboli gibt- nur so kommt man auf eigene Denkfehler!

Ich sehe in meiner Aussage nach wie vor keine Inkonsistenz: der 'Normalbürger' hatte auch früher keine Chance, der Verurteilung zu entgehen; in unserem Kulturkreis ist nämlich Vergewaltigung immer geächtet gewesen und objektive Beweise rar. Auch in der Ehe gibt es seit dem preussischen Landrecht die sexuelle Nötigung in der Ehe als Delikt und der Falschvorwurf der Vergewaltigung reicht bis ins Alte Testament.
In der Tat spricht eine nicht ansteigende Verurteilungsrate (im Gegensatz zu Schweden) zunächst gegen eine Änderung in der Beurteilung dieses Delikts durch Gerichte, leider gibt es dazu keinerlei objektive Untersuchungen.
Fest steht nur (und darüber gibt es auch feministischerseits keine Gegenmeinung), die größte Zahl dieser Übergriffe erfolgt im persönlichen Nahfeld, das meist eine Aussage gegen Aussage- Pattsituation darstellt.

1.Möglichkeit, die von Juristen gerne genommen wird:
Wir sind gleichbleibend gut und trennen die Spreu vom Weizen.
Dies ist sicher nicht ganz falsch. Über die Beeinflussung von gerichtlichen Entscheidungen durch einen Mainstream braucht man aber nicht zu spekulieren, wenn man sich an die 'große deutsche Zeit' erinnert: die Nazis brauchten nämlich nicht das ganze Gesetzbuch umzukrempeln, sondern verließen sich zuverlässig auf die- sagen wir mal 'opportunistische Attitüde', die Juristen seit Urzeiten mit der Muttermilch eingesogen haben. Und wer die Auftritte der neuen Verfassungsrichterin Baer kritisch beäugt hat, sieht sich bestätigt.
Andererseits ist die Berufserfahrung nicht zu unterschätzen: wer Vergewaltigungsvorwürfe inflationär tätigt, wie es heute der Fall ist, macht sich unglaubwürdig; in meinem Berufsfeld gibt es quasi keine Tussi mehr, die nicht schon vergewaltigt wurde und ich glaube rein zahlenmäßig nicht, daß ausgerechnet auf meinem Provinz-Schreibtisch sämtliche gezählten Anschuldigungsfälle landen. Diesen logischen Schluß traue ich auch 'modernen' Richterinnen zu.

2. Möglichkeit, die m.E. der Realität näher kommt:
die kriminaltechnischen Möglichkeiten haben sich extrem verbessert in wenigen Jahrzehnten.
So ist anhand der Spermienbeweglichkeit und Lokalisation der Zeitpunkt einer Aufnahme ziemlich exakt bestimmbar, die DNA- Diagnostik läßt noch Bestimmung bei Jahrtausende zurückliegenden Ereignissen im Nanobereich zu, einmal angefasste Bekleidung ist zielsicher zuordenbar und elektronische Spuren auf PCs erläutern recht zeitnah z.B.das probatorische Beibringen fotographierter Hämatome, alldieweil der ruppige Sadofreund Kachel aus Abwesenheitsgründen als Verursacher in 09 ausgeschlossen werden konnte und Mme für 2010 erst gar keine Erklärung präsentierte.
Somit wird die reine Anschuldigung ergänzt durch objektivierbare Tatsachen, die schon vor Gericht eine Rolle spielen (sollten!).
Konklusio: die Aufdeckungsrate von Falschanschuldigungen ist größer geworden und wurde nur kompensiert durch Gehirnerweichte wie zu Mannheim, die dem affenartig erlernten feministischen Grundsatz von Anschuldigung gleich Beweis stattgaben.
Somit ergäbe sich ein Aufheben steigender (Falsch)-Verurteilungen durch Falschbeschuldigung nach objektivierbaren Tatsachen des Tatausschlusses.
ENTSCHEIDEND ist aber, daß diese Möglichkeiten auch genutzt werden, in Mannheim war dies nicht der Fall, in den oben verlinkten Fällen auch nicht, somit gilt: im Zweifelsfalle gegen den Angeklagten aus dem Bauch heraus.

3. Möglichkeit:
bereits die Ermittlungsbehörden schlagen im Normalfall kosmische Erfindungen kraft des Menschenverstandes bereits im Anfangsstadium nieder, Zurückziehen von Anzeigen ist nämlich folgenlos drin, sie landen aber trotzdem in der Statistik und werden- da Offizialdelikt- von der Staatsanwaltschaft bearbeitet und auch niedergeschlagen.
Da prunkt die Polizei in Berlin geradezu beispielhaft auf:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/abteilungiii/kriminalitaetsstatistiken2/2008/pks_2008.pdf
"Im Vergleich zum gut 25-prozentigen Anteil an allen TV traten weibliche TV überdurchschnittlich in den folgenden Deliktbereichen in Erscheinung.
- Vortäuschen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (93%)
- Verleumdung ohne sexuelle Grundlage (49%)
- Falsche Verdächtigung (44%)
- Falsche uneidliche Aussage (34%) "

also 2848 erfasste Fälle des angezeigten Falschvorwurfs der Vergewaltigung! Das ist furios bei BRD- weit nur 14 T insgesamt angezeigten Vergewaltigungsbeschuldigungen.

Natürlich verläuft das im Sande: es gilt nämlich dann für den Beschuldiger die absolute Beweispflicht.
So ist es auch zu erklären, daß nur wenige Fälle auch verurteilungsgerecht nachgewiesen werden können. Pikant, darauf hinzuweisen: für Kachel gilt das halt auch.
Nach feministischen Untersuchungen gelingt der NACHWEIS der Falschbeschuldigung nur in 3 % der Fälle. Kunststück, wenn Aussage gegen Aussage steht und die Mehrzahl der Verfahren 'mangels öffentlichem Interesse', sprich ist nichts dran, eingestellt wird. Bliebe das Klageerzwingungsverfahren für die gebenedeite Opferin: die Fälle kann man an einer Hand abzählen.
Da muß zwingend das unterdrückerische Patriarchat als Erklärung her!

Eine Bitte:
wie du siehst, gebe ich mir aufwendige Mühe.
In diesem Forum rauscht ein Beitrag aufgrund des enormen Quatschaufkommens ziemlich schnell ins Nirwana und wird von keiner Sau gelesen.
Wenn du an einer ernsthaften Auseinandersetzung interessiert bist, komm ins femdisk- Forum, da dort die Stränge im Zusammenhang bleiben. Verlinken hierher geht immer.


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