Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Claudia Dinkel tobt

Sachse, Thursday, 02.06.2011, 01:45 (vor 5325 Tagen) @ Ballistiker

Hier gilt auch die Unschuldsvermutung. So lange das nicht bewiesen ist
gilt sie als unschuldig. So gehört es sich in einem Rechsstaat. Wenn der
Anwalt keine Zeugen vorzuweisen hat, dann kann er sich eine Klage
abschminken.

Ach, genetisch verwertbare Spuren an den Möbeln...


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