Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Claudia Dinkel tobt

Ballistiker, Thursday, 02.06.2011, 00:33 (vor 5325 Tagen) @ Red Snapper

Nach der Urteilsverkündung soll sie getobt, gegen Möbel getreten und
ihren Anwalt beschimpft haben.

Hier gilt auch die Unschuldsvermutung. So lange das nicht bewiesen ist gilt sie als unschuldig. So gehört es sich in einem Rechsstaat. Wenn der Anwalt keine Zeugen vorzuweisen hat, dann kann er sich eine Klage abschminken.


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