Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Niedersächsische Gemeindeordnung - § 5 a

Sachse, Friday, 27.05.2011, 19:17 (vor 5330 Tagen) @ Gobelin

Daran hat Sie sich ja wohl gehalten.
Die "Abberufung" stellt ja auch einen Verstoß gegen diese Gemeindeordnung dar, die Verstöße gegen diverse andere Gesetze sind ja schon beleuchtet worden.
Eigentlich müsste hier ein Verfassungsorgan eingreifen.

Interessant ist das Verhalten einiger "Sieger" dieser Hexenjagd.
Die allseits bekannte, psychisch sehr auffällige FeministIn des Netzes stellt ja diverse Lügen ins Netz. Wie immer, ist man geneigt dieses zu übergehen. Aber, dass diese behauptet, Frau Ebeling wolle sie auf einem Scheiterhaufen verbrennen.... Naja, typisch für diese Personen und herrlich als Anschauungsmaterial für deren Geisteszustand.

Der menschliche Sieger ist die Frau Ebeling, die auf der Abberufungssitzung offenen Applaus für ihre Rede erhielt!
Die sich niemals dazu hinreißen ließ, den "Gegner" irgendwie zu beschimpfen oder zu diskreditieren. Und das auch, obwohl die Lügen über sie immer härteren Zuwachs erhielten.
Sie hat wahre menschliche Größe gezeigt


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