Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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HP Hokuspokus

oha, Friday, 20.05.2011, 09:19 (vor 5338 Tagen) @ Zuckerkügelchen

M.E. gehört der "Beruf", der auf eine Gesetzeslücke von 1939
zurückgeht, ersatzlos verboten! Zum Schutz der Patienten!

In Österreich ist der Heilpraktikerberuf ja z.B. auch verboten. Mein Punkt war eben, dass ein Heilpraktiker - solange er staatlich zugelassen ist (also der Staat sozusagen für ein Mindestmaß an "Seriosität" garantiert), eine Verantwortung hat, das Vertrauensverhältnis zum Patienten nicht auszunutzen. Ich wollte den Heilpraktiker nicht qualitativ auf Ebene zum Arzt stellen, falls das so rübergekommen sein sollte ;-)


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