Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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HP Hokuspokus

Zuckerkügelchen, Friday, 20.05.2011, 05:20 (vor 5338 Tagen) @ oha

Es gibt für HP weder eine geregelte Ausbildung noch eine staatliche Abschlußprüfung. Die einzige Überprüfung, die vor der Zulassung durch die Bezirksregierung stattfindet, ist eine Art "Bedenklichkeitstest" mit dem abgeklärt werden soll, ob der angehende Heilpraktiker in der Lage ist, ernsthafte Erkrankungen von Befindlichkeitstörungen zu unterscheiden. Erstere dürfen von ihm nicht behandelt und die Betroffenen umgehend an einen Arzt oder ein Krankenhaus verwiesen werden. Ein HP darf praktisch nur dort tätig werden, wo er keinen gesundheitlichen Schaden anrichten kann.

"Heilpraktiker" ist deshalb eigentlich auch kein medizinischer Beruf, sondern eher im Bereich von Wellness und Fitness und esoterischem Hokuspokus angesiedelt. Medizinische Berufe haben ausnahmslos alle eine geregelte Ausbildung und enden mit einwer staatlichen Abschlußprüfung (Examen). Für die Ausübung der Heilpraktik braucht man hingegen noch nicht einmal einen Schulabschluss, wodurch dieser Beruf für allerelei bildungsggescheiterte Existenzen und Minderleister attraktiv wird.

M.E. gehört der "Beruf", der auf eine Gesetzeslücke von 1939 zurückgeht, ersatzlos verboten! Zum Schutz der Patienten!


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