Gesetzesvorbehalt
Seltsamer Fall, in der Tat. Aber wie kann es sein, dass die Polizei nach jemandem fahndet, der sich nicht strafbar gemacht ("Strafbare Handlungen sind der Polizei bislang nicht bekannt."). Ein Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt und eine reine Willkürmaßnahme
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- Generalverdacht gegen Männer / Auflösung des Rechtsstaats -
jojo,
12.05.2011, 16:55
- Gesetzesvorbehalt - oha, 14.05.2011, 01:28